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Arbeitsrecht -Vor Gericht


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Das Verfahren vor dem Arbeitsgericht
 
Nach Einreichung der Klage wird diese an Ihren Prozessgegner geschickt.
 
Etwa drei Wochen, nachdem Sie die Klage eingereicht haben, wird der erste Termin stattfinden. Diesen Termin nennt man Güteverhandlung.
 
Zu diesem Termin werden Sie schriftlich geladen. Ziel einer Güteverhandlung ist es, wenn irgend möglich, eine Einigung zwischen Ihnen und Ihrem Prozessgegner herbeizuführen.
 
In der Güteverhandlung sind in der Regel folgende Personen anwesend:
  • ein(e) Richter(in)
  • Sie und Ihr Rechtsanwalt
  • die gegnerische Partei und/oder deren Rechtsanwalt
Wenn keine Einigung zwischen Ihnen und Ihrem Prozessgegner möglich ist, findet ein weiterer Termin statt, der so genannte Kammertermin:
 
Im Kammertermin sind folgende Personen anwesend:
  • ein(e) Richter(in)
  • zwei ehrenamtliche Richter(innen), Beisitzer(innen) genannt, die jeweils Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer sind
  • Sie und/oder Ihr Rechtsanwalt

 
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