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Frankfurter Rundschau, 20. Januar 2007

 

Förderung für Familien


Mit dem Elterngeld soll Müttern und Vätern die neue Aufgabe erleichtert werden.
 
Mit dem Jahreswechsel hat sich für junge Eltern einiges geändert: Das bisherige Erziehungsgeld wird vom einkommensabhängigen Elterngeld abgelöst.
 
Von Harald Hotze, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Strafrecht.

 
Frankfurt a. M. - Die Intention des Elterngeldes ist es, alle Eltern, die sich Zeit für Ihr Neugeborenes nehmen und daher auf Einkommen verzichten, gleich ob als Arbeitnehmer oder Selbstständige, staatlich zu unterstützen. Elterngeld wird maximal 14 Monate gezahlt, wobei Vater und Mutter den Zeitraum frei untereinander aufteilen dürfen. Dabei kann ein Elternteil maximal zwölf Monate für sich beanspruchen. Das bedeutet: Bleibt nur der Vater oder nur die Mutter zu Hause, gibt es nur zwölf Monate lang Geld. Eine Ausnahme sind Alleinerziehende, sie können 14 Monate lang die Förderung erhalten.
 
Um das Elterngeld zu bekommen, müssen die Eltern mit dem Kind in einem Haushalt leben und es überwiegend selbst betreuen. Zumindest ein Elternteil muss seine zuvor ausgeübte Berufstätigkeit auf maximal 30 Wochenstunden reduzieren oder vorübergehend aufgeben.
 
Ersetzt werden 67 Prozent des weggefallenen Nettoeinkommens, maximal jedoch 1800 Euro im Monat. Das Mindestelterngeld beträgt 300 Euro. Für die Berechung des Elterngeldes ist der Durchschnittsbetrag aus dem Einkommen des antragstellenden Elternteils der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes entscheidend. Das Elterngeld knüpft also in einem entscheidenden Unterschied zum bisherigen Erziehungsgeld an das individuelle Einkommen an und nicht etwa an das Familieneinkommen.
 
Es kann angeraten sein, dass der Elternteil, der längere Zeit die Betreuung des Kindes übernehmen wird, die Steuerklasse wechselt, um so das Nettoeinkommen zu erhöhen - und damit das Elterngeld. Auch Lohnsteuerermäßigungen sind möglich. Dazu lassen Sie sich die möglichen Kinderfreibeträge auf der Lohnsteuerkarte eintragen. Bei einer Erhöhung des Nettoeinkommens von nur 400 Euro gibt es immerhin 3216 Euro Elterngeld im Jahr mehr - sofern man nicht schon bei der Höchstförderung von 1800 Euro monatlich angelangt ist.
 
Herauszuheben ist in diesem Zusammenhang auch die Sonderregelung, dass Einkommenseinbußen der Mutter in der 12-monatigen Berechnungsfrist vor der Geburt des Kindes den Anspruch nicht reduzieren, sofern die Erkrankung ihre Ursache in der Schwangerschaft hat. Entscheidend ist noch, dass das Erziehungsgeld bei anderen Leistungen wie Arbeitslosengeld II, Wohngeld, Unterhalt und Kinderzuschlag als Einkommen berücksichtigt wird, wenn es über dem Mindestbetrag von 300 Euro liegt. Das Elterngeld ist ein Teil des Einkommens und bestimmt deshalb die Höhe des Steuersatzes mit.
 
Sozialabgaben werden auf das Elterngeld aber nicht erhoben. Und auch an der Elternzeit bis zu drei Jahren ändert sich nichts.
 
Infos zum Elterngeld sowie einen Elterngeldrechner finden Sie auf der Internetseite des Bundesfamilienministeriums: www.bmfsfj.de
 
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