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Frankfurter Rundschau, 15. September 2007

 

Was sind Minijobs?


Immer mehr Menschen in Deutschland haben zwei oder mehrere Beschäftigungsverhältnisse. Häufig wird neben dem Hauptberuf ein so genannter Minijob ausgeübt.
 
Von Harald Hotze, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Strafrecht.
 
Als Minijob werden sowohl geringfügige Beschäftigungen als auch Arbeitsverhältnisse bezeichnet, die sich in der Gleitzone von einem monatlichen Einkommen von 400,01 Euro bis 800 Euro bewegen. Eine geringfügige Beschäftigung liegt dann vor, wenn das erzielte regelmäßige Arbeitsentgelt 400 EUR im Monat nicht übersteigt. Das ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung; oder wenn die Beschäftigung in einem Kalenderjahr auf zwei Monate oder insgesamt 50 Arbeitstage befristet ist, also eine kurzfristige Beschäftigung. Eine weitere Form der geringfügigen Beschäftigung ist eine Beschäftigung, die in einem Privathaushalt stattfindet.
 
Die Eigenschaft des Minijobs ergibt sich aus den sozialversicherungsrechtlichen Besonderheiten. Arbeitnehmer haben bei einer geringfügigen Beschäftigung keine Sozialversicherungsbeiträge zu tragen, der Arbeitgeber zahlt Pauschalbeiträge zur Renten- und Krankenversicherung sowie eine einheitliche Pauschalsteuer. In der Gleitzone fallen für den Arbeitnehmer gegenüber den regulären Prozentsätzen verringerte Sozialversicherungsbeiträge an.
 
Der Minijob ist ein vollwertiges Arbeitsverhältnis mit allen arbeitsrechtlichen Rechten und Pflichten. Der Arbeitnehmer hat wie jeder andere Arbeitnehmer auch Anspruch auf bezahlten Urlaub, Entgeltfortzahlung, betriebliche Gratifikationen oder Sozialleistungen. Es gilt: Befristungen und Kündigungen unterliegen denselben Vorschriften und Anforderungen wie ein ganz normales Arbeitsverhältnis.
 
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