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Arbeitsrecht
> Allgemein | > Verfahrenskosten | > Vor Gericht | > Transfergesellschaft
Die Kanzlei vertritt Arbeitnehmer (einschließlich Geschäftsführern und leitenden Angestellten) und Arbeitgeber außergerichtlich und gerichtlich in allen Bereichen des Individualrechts und Kollektivarbeitsrecht.
Unsere Tätigkeit umfasst unter anderem:
- Vorbereitung und Begleitung betrieblicher Personalarbeit, z.B.: Entwurf von Arbeitsverträgen, Geschäftsführerverträgen, Kündigungen, Änderungskündigungen, Aufhebungsverträgen
- Arbeitsgerichtliche Vertretung, insbesondere im Kündigungsschutzverfahren/Kündigungsschutzklage
- Beratung im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, z.B. Aushandeln von Abfindungsvereinbarungen, Abwicklungsverträgen oder Altersteilzeitmodellen
- Beratung und Vertretung in allen betriebsverfassungsrechtlichen und tarifrechtlichen Fragen
- Verhandlung und Durchführung von Sozialplänen und Interessenausgleich
- Einleitung und Durchführung von Einigungsstellen
- Ankauf und Verkauf von Unternehmen, bzw. Betrieben und Betriebsteilen, Umwandlungen, Outsourcing
- Betriebsübergang nach § 613a
- Transfergesellschaft
- Urlaubsrecht
- Freistellungsvereinbarungen
- Wettbewerbsverbote
- Variable Vergütungsmodelle
- Zeugnis
- Scheinselbständigkeit
Rechtsanwalt Harald Hotze, Fachanwalt für Arbeitsrecht, bearbeitet das Gebiet des Arbeitsrechts.
Erfahrung, Kompetenz und Effizienz garantieren eine erfolgsorientierte Vertretung ihrer Interessen.
Presseberichte: Arbeitsrecht Frankfurt
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