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Arbeitsrecht Frankfurt  

Arbeitsrecht


> Allgemein | > Verfahrenskosten | > Vor Gericht | > Transfergesellschaft
 
 
Die Kanzlei vertritt Arbeitnehmer (einschließlich Geschäftsführern und leitenden Angestellten) und Arbeitgeber außergerichtlich und gerichtlich in allen Bereichen des Individualrechts und Kollektivarbeitsrecht.
 
Unsere Tätigkeit umfasst unter anderem:
  • Vorbereitung und Begleitung betrieblicher Personalarbeit, z.B.: Entwurf von Arbeitsverträgen, Geschäftsführerverträgen, Kündigungen, Änderungskündigungen, Aufhebungsverträgen
  • Arbeitsgerichtliche Vertretung, insbesondere im Kündigungsschutzverfahren/Kündigungsschutzklage
  • Beratung im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, z.B. Aushandeln von Abfindungsvereinbarungen, Abwicklungsverträgen oder Altersteilzeitmodellen
  • Beratung und Vertretung in allen betriebsverfassungsrechtlichen und tarifrechtlichen Fragen
  • Verhandlung und Durchführung von Sozialplänen und Interessenausgleich
  • Einleitung und Durchführung von Einigungsstellen
  • Ankauf und Verkauf von Unternehmen, bzw. Betrieben und Betriebsteilen, Umwandlungen, Outsourcing
  • Betriebsübergang nach § 613a
  • Transfergesellschaft
  • Urlaubsrecht
  • Freistellungsvereinbarungen
  • Wettbewerbsverbote
  • Variable Vergütungsmodelle
  • Zeugnis
  • Scheinselbständigkeit
Rechtsanwalt Harald Hotze, Fachanwalt für Arbeitsrecht, bearbeitet das Gebiet des Arbeitsrechts.
 
Erfahrung, Kompetenz und Effizienz garantieren eine erfolgsorientierte Vertretung ihrer Interessen.
Presseberichte: Arbeitsrecht Frankfurt
 
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